Kündigungsverfahren

Mietverträge nach 1990:

Der Vertrag kann vom Mieter bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die fristlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Mietverträge vor 1990:

Die Kündigungsfrist ist in der Verwaltung zu erfragen (14 Tage oder 4 Wochen).

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